Effizienz.Check

Als Besitzer einer Gasheizung sind Sie ab dem 1.Oktober 2022   verpflichtet, innerhalb der nächsten beiden Jahre eine Heizungsprüfung nach § 2 EnSimiMaV durchzuführen und sie ggf. optimieren zu lassen. Grundlage  ist die am 16. September 2022 vom Bundesrat verabschiedete "Verordnung zur Sicherung der Energierversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen", kurz:

(Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSimiMaV)

Die Heizungsprüfung nach § 2 EnSimiMaV ist kostenpflichtig und kann von Schornsteinfeger oder Schornsteinfegerinnen durchgeführt werden.    


Was wird geprüft?  

1. Die technischen Betriebsparameter der Anlage: Sind z B.Sommer-  und Nachtabschaltung aktiviert? Können Heizgrenztemperatur, Vorlauf- und Warmwassertemperatur abgesenkt werden?

2. Sind Leitungsrohre und Armaturen gedämmt?  

3. Verfügt die Anlage über eine effiziente Heizungspumpe?

4. Wurde ggf. ein hydraulischer Abgleich durchgeführt?


Wer übernimmt die Heizungsprüfung nach § 2 EnSimiMaV?      

Schornsteinfeger, SHK-Gewerke und Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sind. 


Muss ich mich selbst um einen Termin kümmern?

Ja, in der Regel schon. Sie können Ihren Schornsteinfeger oder Ihre Schornsteinfegerin beim nächsten Termin ansprechen oder bereits vorher nach einem kombinierten Termin fragen. Das Schornsteinfegerhandwerk bietet die Heizungsprüfung nach § 2 EnSimiMaV als „Effizienz.Check“ an. Der „Effizienz.Check“ könnte bei einem Termin zur Abgaswegeüberprüfung, Messung oder Feuerstättenschau gleich mit erledigt werden.

Umfang und Kosten des „Effizienz.Checks“ liegen in der Regel zwischen 80 und 150 Euro. Sparen Sie Geld und lassen Sie die Arbeiten von uns im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten (Feuerstättenschau, Messung, Kehrung ect.) durchführen. Sprechen Sie uns gern an.

Also... der „Effizienz.Check“ kostet angesichts der Energiekrise zusätzlich Geld. Aber das Ziel ist eine Energieeinsparung von minus 15% beim Gasverbrauch, dafür sind viele Schritte notwendig. Der „Effizienz.Check“  ist mit Sicherheit einer der sinnvollsten.  


Was kann ich selbst tun?  

Denken Sie darüber nach, ob und wie Sie möglicherweise Wärmeenergie sparen können:

• Wann benötige ich hauptsächlich Wärme? Bin ich tagsüber arbeiten und nicht zu Hause? Wann gehe ich schlafen? Wann stehe ich auf? Entsprechend kann der Heizrhythmus angepasst werden. 

• Müssen alle Räume beheizt werden? Die Temperatur in den einzelnen Räumen kann unterschiedlich eingestellt werden. Im Schlafzimmer und in Fluren kann die Heizung niedriger eingestellt werden als in Wohnräumen oder im Badezimmer.

• Kann ich damit leben, eine Zeit lang etwas weniger heiß zu duschen? Entsprechend kann die Wasservorlauftemperatur abgesenkt werden (Mindesttemperatur wegen Legionellenschutz beachten). Einige Systemeinstellungen können Sie möglicherweise selber mit Hilfe der Bedienungsanleitung vornehmen. 


Was passiert nach dem „Effizienz.Check“? 

Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit dem Ergebnis des „Effizienz.Checks“. Der Bericht führt Optimierungsbedarfe auf und weist auf entsprechende Maßnahmen hin: Gibt es Einstellungen, die verändert bzw. angepasst werden müssen? Sind Rohrleitungen zu dämmen? Sollte ein hydraulischer Abgleich gemacht werden? Ist die Heizungspumpe auszutauschen?

Wichtig: Als Besitzer sind Sie nach EnSimiMaV dazu verpflichtet, die im Bericht aufgeführten Optimierungsmaßnahmen bis zum 30. September 2024 durchführen lassen. Da es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt, trägt hierfür der Eigentümer bzw. der Vermieter grundsätzlich die  Kosten.          


Droht eine Strafe?

Laut Bundesregierung soll ein Verstoß gegen Vorschriften mit einem Höchstbetrag  von 5.000 Euro geahndet werden (GEG ab 2024). Die Heizungsüberprüfung einer Heizungsanlage muss erfolgen - und das auch rechtzeitig.     


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